Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Rechtsanwalt Martin Bechert,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Auf diesen Seiten wird das Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht erläutert.
Als erstes wird auf die Rechtslage ohne eine besondere Vereinbarung eingegangen - also inwieweit die Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers unzulässig ist, wenn keine besonderen Regelungen getroffen worden sind.
Sodann folgt der Schwerpunkt der Seite: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
Für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gelten die Regelungen §§ 74 ff. HGB. Danach haben Verstöße gegen diese Vorschriften drei unterschiedliche Rechtsfolgen: Die Nichtigkeit, die Unwirksamkeit und die teilweise Unwirksamkeit. Es werden die unterschiedlichen Rechtsfolgen erläutert und erklärt in welchen Fällen welche Rechtsfolge eintritt.
Als nächstes werden die Rechtsfolgen vom wirksamen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot behandelt. Hierbei werden jeweils die Rechte und Pflichten vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber näher beleuchtet. Anschließend geht es um das Ende vom Wettbewerbsverbot. Schließlich folgt ein Serviceteil mit Gesetzen, Urteilen und Mustern.
Es besteht ein stetes Bemühen, die Texte verständlich und aktuell zu halten sowie Tricks, aber auch Fallen im Umgang mit dem Wettbewerbsverbot aufzuzeigen. Sollte der eine oder andere Leser etwas nicht verstehen, Anregungen zur Verbesserung der Verständlichkeit des Textes oder einen besonderen Tipp zum Wettbewerbsverbot "auf Lager haben", so wäre ein entsprechender Hinweis via E-Mail super.
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